Inhalt: Sportbootvermietung / Bootszeugnis
Wenn Sie ein Sportboot gewerblich vermieten wollen, dann benötigen Sie dafür eine Genehmigung - ein Bootszeugnis, d.h. ein Tauglichkeits- bzw. Eignungsnachweis. Die Wasser- und Schifffahrtsämter erteilen derartige Genehmigungen für Sportboote, die zur gewerbsmäßigen Vermietung auf Binnen- bzw. Seeschifffahrtsstraßen bestimmt sind.
Maßgeblich sind die Vorschriften über das Mieten von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen bzw. die See-Sportbootverordnung. Beide Vorschriften finden Sie hier im 'Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice' der WSV (ELWIS):
Bootszeugnisse für die gewerbliche Vermietung von Sportbooten werden von den Wasser- und Schifffahrtsämtern erteilt, in deren Zuständigkeit sich die Betriebstätte des Vermieters / der Vermieterin befindet, bzw. der Liegeplatz des Fahrzeugs. Im Seebereich wird die Fahrtauglichkeit durch einen vom WSA bestellten Gutachter bestätigt. Im Binnenbereich ist mit dem Antrag eine gutachterlich bescheinigte Fahrtauglichkeit vorzulegen.
Die Anträge auf Genehmigung eines Betriebes mit Sportbooten nach den Sportbootvermietungsverordnungen müssen beim Wasser- und Schifffahrtsamt schriftlich eingereicht werden. Bitte beachten Sie insbesondere die Regelungen zu den 'Pflichten des Unternehmers'.
Weitere Auskünfte zur gewerbsmäßigen Vermietung von Sportbooten und zur Antragstellung erteilt das nautische Büro des WSA Stralsund.
Öffnungszeiten des Nautischen Büros im WSA Stralsund
Nach telefonischer Vereinbarung:
Telefon: +49 3831 249 - 362
Telefax: +49 3831 249 - 309
Anträge:
Der Antrag kann per Post, E-Mail oder Fax eingereicht werden (Adresse des WSA Stralsund - siehe unter Kontakt)