Inhalt: Anmelden von Kleinfahrzeugen
Fahrzeuge auf Binnenwasserstraßen müssen, wie Autos im Straßenverkehr auch, entsprechend gekennzeichnet werden.
Was die Vorraussetzungen für eine Kennzeichnungspflicht sind, welche Kosten entstehen und wie eine Kennzeichnung auszusehen hat, erfahren Sie im 'Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice' der WSV (ELWIS):
Die amtlichen Kennzeichen werden von den Wasser- und Schifffahrtsämtern ausgegeben.
Die Kennzeichen bestehen - ähnlich einem Autokennzeichen - aus einem oder mehreren Buchstaben, die das ausstellende Wasser- und Schifffahrtsamt erkennen lassen, und aus Buchstaben und Ziffern, die mit Bindestrich geschlossen sind (z.B. HST-Y 999).
Daneben werden amtlich anerkannte Kennzeichen z. B. durch den Deutschen Motoryachtverband e. V., Deutschen Segler-Verband e.V. und den Allgemeinen Deutschen Automobilclub e. V. erteilt.
Über das zugeteilte Kennzeichen wird ein Ausweis ausgestellt, der an Bord mitzuführen ist. Außerdem ist das Kennzeichen in mindestens 10 cm hohen Buchstaben und Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeugs anzubringen.
Weitere Auskünfte Registrierung von Kleinfahrzeugen und zur Antragstellung erteilt das nautische Büro des WSA Stralsund.
Öffnungszeiten des Nautischen Büros im WSA Stralsund
Nach telefonischer Vereinbarung:
Telefon: +49 3831 249 - 362
Telefax: +49 3831 249 - 309
Erforderlich für einen Antrag sind:
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Eigentumsnachweis (siehe unter 'Anträge'), Rechnung oder Kaufvertrag
- Kopie der EU-Konformitätserklärung des Herstellers oder Importeurs (bei Sportbooten ab 2,50 m Länge, die nach dem 15.06.1998 sowie bei Wassermotorrädern, die nach dem 31.12.2005 erstmals in der EU in Verkehr gebracht wurden)
- nur bei Änderung oder Ummeldung: bisheriger Original-Bootsausweis
Anträge:
- Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kleinfahrzeug-Kennzeichens
- Antrag auf Änderung bestimmter Angaben im Ausweis über das Kleinfahrzeug-Kennzeichen
- Eigentumserklärung
- Lastschrift-Einzugsermächtigung (Kleinfahrzeugkennzeichen)
Die Anträge können mit den übrigen Unterlagen per Post oder Fax eingereicht werden (Adresse des WSA Stralsund - siehe unter Kontakt